Die gemeinsame Entwicklung von Schutzkonzepten als Bestandteil von Prävention sexualisierter Gewalt gilt dabei als wirksamer Faktor.
KONZEPT ZUM KINDERSCHUTZ
Verankerung Website/Satzung
Führungszeugnis
Kooperationsvereinbarung
Kodex/Verhaltensregeln
Ansprechpersonen
Interventionskonzept
Um Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen und ihnen im Krisenfall angemessene Unterstützung zukommen zu lassen, sind folgende Aspekte von großer Bedeutung und sollten in die Vereinsarbeit implementiert werden.
Der juristische Dreh- und Angelpunkt für KIDS CARE ist das in der Satzung verankerte Schutzkonzept. Hier werden die wichtigsten Maßnahmen des Kinderschutzes festgelegt.
Zudem ist empfohlen, dass Vereine sich nach außen erkennbar für den Kinderschutz einsetzen und zum Recht auf gewaltfreies Aufwachsen bekennen.
Alle im Kinder- und Jugendbereich des Vereins tätigen Trainer*innen und Betreuer*innen sind aufgefordert, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen und regelmäßig zu aktualisieren.
Dies ist für die ehrenamtlich Tätigen kostenfrei.
Die Kooperation verfolgt das Ziel, präventiven Kinderschutz im Vereinswesen mithilfe von KIDS CARE fest zu verankern und Risiken für Kinder frühzeitig zu erkennen.
Durch Beratung, Schulungen und ein strukturiertes Schutzkonzept sollen Gewaltformen aktiv verhindert und Verantwortliche sensibilisiert werden. D
amit tragen beide Partner zu einem sicheren und förderlichen Umfeld für Kinder und Jugendliche bei.
Eine im Verein durchgeführte Risiko- und Potentialanalyse beleuchtet vereinsspezifische Abläufe und verdeutlicht Risiken für Grenzverletzungen und Übergriffe. Daraus entwickelt der Verein spezielle Regeln, um diese zu minimieren.
Die Haltung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen wird in einem Verhaltenskodex festgehalten. Beide zusammen regeln das zukünftige Miteinander und die Details sind jeder Person im Verein bekannt.
Der Verein benennt je nach Größe mehrere Ansprechpersonen, die bei Beschwerden weiterhelfen und im Falle von Grenzverletzungen, Übergriffen oder strafrechtlich relevantem Verhalten Lotsen für weitere Schritte des Vereines im Umgang mit dem Problem und die Vermittlung von Hilfsangeboten für Betroffene und deren Angehörige sind.
Diese Ansprechpersonen werden in Schulungen durch eine Fachstelle für ihre Tätigkeit qualifiziert.
Die Namen dieser Personen, ihre Funktion und die Erreichbarkeit z. B. durch eine speziell eingerichtete E-Mail-Adresse sollten auf der Homepage leicht auffindbar ausgewiesen sein.
Der Verein entwickelt einen Notfallplan, der das Vorgehen bei Grenzverletzungen, Übergriffen sowie bei Verdacht auf strafrechtlich relevantes Verhalten verbindlich regelt.
Dazu gehört die Benennung der Mitglieder eines Krisenteams und die Spezifizierung der Aufgaben dieser im Notfall.
Eine Netzwerkkarte mit der Nennung von Fachstellen, Hilfsangeboten für Betroffene und Kontaktmöglichkeiten zur Polizei sowie Material zur Dokumentation werden in einem Notfallordner hinterlegt.
Ein Schutzkonzept muss jeder Verein nach seinen Bedürfnissen anlegen, auf seine Verhältnisse abstimmen und nach seinen Möglichkeiten einrichten. Mit KIDS CARE ist das gar nicht so schwierig. Denn so steht ein professioneller Partner bereit, um im eigenen Verein die ersten fünf Schritte zu tun.
Aller Anfang ist leicht.
Beim ersten Schritt befassen sich Vorstand und interessierte Personen durch eine Sensibilisierungsmaßnahme mit dem Thema.
Anschließend wird eine Arbeitsgruppe zum Kinderschutz gebildet.
Nun geht es voran.
Oftmals ist die Problematik neu:
für den Verein, die Funktionäre und die Beauftragten.
Doch bei dem Projekt KIDS CARE wird niemand allein gelassen.
Denn der Kinderschutzbund Düsseldorf stellt hier eine erfahrene Kraft mit Rat und Tat bereit, um den Kinderschutz mit allen Beteiligten vor Ort konkret umzusetzen.
Kein Problem!
Der juristische Dreh- und Angelpunkt für KIDS CARE ist das in der Satzung verankerte Schutzkonzept. Hier werden die wichtigsten Maßnahmen des Kinderschutzes festgelegt.
Eine dieser Maßnahmen ist die Vorlage des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses.
Sämtliche haupt- und ehrenamtlich im Kinder- und Jugendbereich aktiv Tätigen müssen dies vorlegen und regelmäßig aktualisieren.
Auf der Grundlage des generellen KIDS CARE Programms und individuell angepasst an die Situation jedes Vereins werden Regeln für das Miteinander entwickelt.
Dies umfasst alle vereinsbezogenen Abläufe rund um regelmäßige Veranstaltungen und Unternehmungen, die von Kindern und Jugendlichen besucht werden.
Kinderschutz ist eine Haltung. Wichtig ist, dass alle Beteiligten im Verein diese Haltung vertreten.
Bei der Entwicklung dieser Haltung ist der Kinderschutzbund behilflich.
Entscheidend in der Darstellung ist, dass der Verein sich öffentlich und proaktiv gegen Gewalt in jeder Form an Kindern und Jugendlichen positioniert.
Verdachtsfälle sind immer möglich.
Entscheidend ist, dass der Verein gut vorbereitet ist. Darum sieht KIDS CARE auch Maßnahmen für den Notfall vor:
Kids Care schult spezielle vereinseigene Ansprechpersonen, die im Krisenfall Maßnahmen vor Ort koordinieren.
Gleichzeitig stellen diese den Kontakt zum Kinderschutzbund her, der alle erforderlichen Schritte begleitet.
Als Teil des Schutzkonzeptes wird ein Notfallplan erarbeitet, der im Krisenfall Handlungssicherheit bietet.
Wir laden alle Vereine, Sportler*innen und Eltern zur Teilnahme ein.
Bitte melden Sie sich per Mail bei uns an.